
Unser Grundstück ist 809m² groß und liegt in zweiter Reihe zur öffentlichen Straße. In dritter und vierter Reihe zur Straße existieren noch weitere Gartengrundstücke, daher gibt es auf der südlichen Seite eine 3 Meter breite Zufahrtsbaulast, die sich an der Seite über das gesamte Grundstück zieht. Sie besteht auch auf dem Vordergrundstück und stellt unsere Verbindung zur öffentlichen Straße sicher.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das komplette Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Für den Bereich, in dem das Grundstück liegt, gibt es keinen Bebauungsplan. Die Bebauung richtet sich daher nach der Nachbarschaftsbebauung (oder konkreter: Nach § 34 „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“). In der direkten Nachbarschaft sind bis zu zwei geschossige Einfamilienhäuser vorhanden.
Aktuell ist das Grundstück noch mit einem DDR Gartenbungalow, einem Schuppen und einem Gewächshaus bebaut. Das Grundstück ist bereits voll erschlossen: Wasser, Abwasser und Strom liegen an und alle Leitungen werden über die Zufahrtsbaulast geführt.

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