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Eingangsbestätigung vom Bauamt

Nachdem wir unseren Bauantrag am 25.03.2025 persönlich im Bauordnungsamt abgegeben haben, haben wir heute, knapp 6 Wochen später, die offizielle Eingangsbestätigung erhalten.

Da dem Bauordnungsamt laut Brandenburgischer Bauordnung nur 4 Wochen für die Eingangsprüfung und Bestätigung zustehen, hatten wir das erste mal 3 Wochen nach unserer Abgabe telefonisch nachgefragt, wie denn der aktuelle Stand ist. Hier wurden wir aber eher vertröstet und um Geduld gebeten. Allerdings konnten wir das Aktenzeichen, unter dem unser Verfahren geführt wird und unseren vermeintlichen Bearbeiter samt Durchwahl erfahren. Ein paar Tage später erhielten wir dann auch eine vorläufige Eingangsbestätigung, die jedoch lediglich eine Information zum zugewiesenen Aktenzeichen enthielt. Die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit hatte noch nicht stattgefunden.

Nach den Osterfeiertagen konnten wir dann noch mit dem Mitarbeiter telefonieren, dessen Durchwahl wir von der Vermittlung erhalten hatten und der unser verantwortlicher Bearbeiter sein sollte. In dem Gespräch stellte sich allerdings heraus, dass dieser nur der Teamleiter des Teams ist, in dem unser verantwortlicher Bearbeiter verortet ist. Natürlich wurden wir wieder um Geduld gebeten, eine neue Durchwahl zum tatsächlichen Bearbeiter bekamen wir aber trotzdem.

Die Nummer zum Ziel

Einen Tag später versuchten wir also unser Glück mit der neuen Durchwahl und wurden zum ersten Mal sehr positiv überrascht. Wir sprachen ausführlich mit einem freundlichen Mitarbeiter. Unsere Unterlagen waren wohl erst vor ein paar Tagen bei ihm angekommen und er würde sich den Antrag noch diese Woche vornehmen und auf Vollständigkeit prüfen. Die Hausinterne Weiterleitung unseres Antrags hatte wohl mehrere Wochen gedauert…

Von sich aus fragte der Sachbearbeiter nach, ob es bei uns relevante Fristen gibt, bis wann wir die Baugenehmigung benötigen, zum Beispiel um die Festpreisbindung mit unserem Bauunternehmen einzuhalten. Und tatsächlich haben wir dafür auch eine festgeschriebene Frist. Um die Festpreisbindung einzuhalten, muss die Baugenehmigung spätestens 9 Monate nach unserer Vertragsunterschrift bei Elbe-Haus vorliegen, also spätestens im Oktober.

Um diesen Termin nicht zu gefährden, sagte uns der Bearbeiter zu, die nötigen Stellungnahmen der im Bauantragsverfahren zu beteiligenden Ämter auch noch in dieser Woche anzufordern. Außerdem sollen wir uns telefonisch melden, wenn wir sehen, dass es irgendwo nicht voran geht. Hierzu erhalten wir einen Online-Zugang für das Bauportal vom Landkreis, in dem wir den aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit einsehen können. Zuletzt gab er uns auch noch seine Mail-Adresse für weitere Rückfragen mit auf den Weg.

Unser Bauantrag ist vollständig

Keine Woche nach dem Telefonat erhielten wir per Mail die vollständige Eingangsbestätigung mit der Auskunft, dass die von uns eingereichten Bauantragunterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden und es derzeit keine Nachforderungen gibt. Außerdem teilte uns der Sachbearbeiter in der Mail mit, dass er wie besprochen die Stellungnahme aller zu beteiligenden Behörden angefordert hat. Darüber hinaus erhielten wir auch die Login-Daten für das Bauportal. Den Ankündigungen sind also auch Taten gefolgt. Darüber sind wir sehr glücklich und erleichtert, einen wie es scheint sehr engagierten Bearbeiter im Bauordnungsamt erwischt zu haben.

Das Bauportal zeigt die nächsten Schritte

Dank dem Online-Bauportal (zwar mit einer Webanwendung aus 2005 – aber immerhin Digital!) können wir online jetzt den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen. Wir sehen, bei welchen Behörden Stellungnahmen angefragt wurden, ob diese schon reagiert haben und bis wann sie dazu Zeit haben. Wie es aussieht, müssen bei uns insgesamt 6 Ämter / Behören beteiligt und um Stellungnahme gebeten werden.

Am längsten darf sich die Gemeinde für Ihre Stellungnahme zeit lassen, nämlich 2 Monate. Laut Bauportal läuft diese Frist bis zum 04.07.2025. Sobald alle Stellungnahmen vorliegen, entscheidet das Bauamt abschließend über unseren Bauantrag. Damit sollten wir unsere Festpreisbindung, die bis zu einer Baugenehmigung im Oktober gilt, einhalten können.

Wir werden den Status nun vorerst weiter online beobachten und sind gespannt und vorsichtig optimistisch, wie es weiter geht!

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